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Examensnote berechnen: Erste Prüfung in Baden-Württemberg

Die Gesamtnote der Ersten Juristischen Prüfung in Baden-Württemberg setzt sich aus zwei bereits bestandenen Teilprüfungen zusammen: der staatlichen Pflichtfachprüfung (Staatsexamen) und der universitären Schwerpunktbereichsprüfung. Nach § 34 Abs. 2 und 3 JAPrO zählt die Staatsprüfung mit 70 %, der Schwerpunktbereich mit 30 %. Trag unten beide Punktzahlen ein.

Gesamtnote
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So wird gerechnet

Gesamtnote = Staatsprüfung × 0.7 + Schwerpunktbereich × 0.3. Die JAPrO schreibt in § 34 Abs. 2 ausdrücklich vor, ohne Rundung auf zwei Nachkommastellen zu rechnen — genau das macht dieser Rechner. Die errechnete Punktzahl wird anschließend nach der 18-Punkte-Skala in eine Notenbezeichnung übersetzt (§ 19 Abs. 3 JAPrO):

14,00–18,00sehr gut
11,50–13,99gut
9,00–11,49vollbefriedigend
6,50–8,99befriedigend
4,00–6,49ausreichend
1,50–3,99mangelhaft
0,00–1,49ungenügend

Dieser Rechner bildet die gesetzliche Formel so genau wie möglich nach, ersetzt aber kein amtliches Zeugnis. Zuständig für die verbindliche Berechnung ist das Justizprüfungsamt beim Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg.

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Häufige Fragen

Wie setzt sich die Gesamtnote der Ersten Prüfung in Baden-Württemberg zusammen?

Nach § 34 Abs. 2 und 3 JAPrO errechnet sich die Gesamtpunktzahl aus der Endpunktzahl der Staatsprüfung mit 70 % und der Endpunktzahl der Universitätsprüfung (Schwerpunktbereich) mit 30 %. Das Ergebnis wird ohne Rundung auf zwei Nachkommastellen ermittelt.

Welche Punkteskala gilt für die Umrechnung in eine Notenbezeichnung?

Nach § 19 Abs. 3 JAPrO gilt: ab 14,00 Punkten „sehr gut", ab 11,50 „gut", ab 9,00 „vollbefriedigend", ab 6,50 „befriedigend", ab 4,00 „ausreichend", ab 1,50 „mangelhaft", darunter „ungenügend".

Gilt die Berechnung für alle Universitäten in Baden-Württemberg gleich?

Ja — die 70/30-Gewichtung aus § 34 JAPrO gilt landesweit, egal ob du in Heidelberg, Tübingen, Freiburg, Mannheim oder Konstanz deinen Schwerpunktbereich abgelegt hast. Zuständig für die staatliche Pflichtfachprüfung ist das Justizprüfungsamt beim Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg.

Stimmt das Ergebnis mit meinem offiziellen Prüfungszeugnis überein?

Der Rechner bildet die gesetzliche Formel so genau wie möglich nach, ist aber kein amtliches Dokument. Für das verbindliche Ergebnis zählt ausschließlich das Zeugnis des Justizprüfungsamts.

Examensnote-Rechner für andere Bundesländer

Quellen

Übersicht aller Bundesländer: Examensnote-Rechner. Für den Notendurchschnitt aus dem übrigen Studium: Notendurchschnitt-Rechner.