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Examensnote berechnen: Erste Prüfung in Bayern

Die Gesamtnote der Ersten Juristischen Prüfung in Bayern setzt sich aus zwei bereits bestandenen Teilprüfungen zusammen: der staatlichen Pflichtfachprüfung (Staatsexamen) und der universitären Schwerpunktbereichsprüfung. Nach § 17 Abs. 1 JAPO zählt die Staatsprüfung mit 70 %, der Schwerpunktbereich mit 30 %. Trag unten beide Punktzahlen ein.

Gesamtnote
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So wird gerechnet

Gesamtnote = Staatsprüfung × 0.7 + Schwerpunktbereich × 0.3. Die JAPO nennt in § 17 keine ausdrückliche Rundungsregel für die Gesamtnote. Dieser Rechner rechnet konservativ, ohne Aufrundung, auf zwei Nachkommastellen. Die errechnete Punktzahl wird anschließend nach der 18-Punkte-Skala in eine Notenbezeichnung übersetzt:

14,00–18,00sehr gut
11,50–13,99gut
9,00–11,49vollbefriedigend
6,50–8,99befriedigend
4,00–6,49ausreichend
1,50–3,99mangelhaft
0,00–1,49ungenügend

Dieser Rechner bildet die gesetzliche Formel so genau wie möglich nach, ersetzt aber kein amtliches Zeugnis. Zuständig für die verbindliche Berechnung ist das Landesjustizprüfungsamt beim Bayerischen Staatsministerium der Justiz.

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Häufige Fragen

Wie setzt sich die Prüfungsgesamtnote in Bayern zusammen?

Nach § 17 Abs. 1 JAPO zählt die Prüfungsgesamtnote der staatlichen Ersten Juristischen Staatsprüfung mit 70 % und die Note der Juristischen Universitätsprüfung (Schwerpunktbereich) mit 30 % zur Gesamtnote der Ersten Juristischen Prüfung.

Welche Punkteskala gilt für die Umrechnung in eine Notenbezeichnung?

Bayern verwendet dieselbe bundesweit gebräuchliche 18-Punkte-Skala mit Dezimalstellen wie die übrigen Länder: ab 14,00 Punkten „sehr gut", ab 11,50 „gut", ab 9,00 „vollbefriedigend", ab 6,50 „befriedigend", ab 4,00 „ausreichend", ab 1,50 „mangelhaft", darunter „ungenügend".

Gilt die Berechnung für alle bayerischen Universitäten gleich?

Ja — die 70/30-Gewichtung aus § 17 JAPO gilt landesweit, egal ob du in München, Würzburg, Erlangen-Nürnberg, Regensburg, Augsburg, Bayreuth oder Passau deinen Schwerpunktbereich studiert hast. Zuständig für die staatliche Pflichtfachprüfung ist das Landesjustizprüfungsamt beim Bayerischen Staatsministerium der Justiz.

Stimmt das Ergebnis mit meinem offiziellen Prüfungszeugnis überein?

Der Rechner bildet die gesetzliche Formel so genau wie möglich nach, ist aber kein amtliches Dokument. Für das verbindliche Ergebnis zählt ausschließlich das Zeugnis des Landesjustizprüfungsamts.

Examensnote-Rechner für andere Bundesländer

Quellen

Übersicht aller Bundesländer: Examensnote-Rechner. Für den Notendurchschnitt aus dem übrigen Studium: Notendurchschnitt-Rechner.