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Examensnote berechnen: Erste Prüfung in Hessen

Die Gesamtnote der Ersten Juristischen Prüfung in Hessen setzt sich aus zwei bereits bestandenen Teilprüfungen zusammen: der staatlichen Pflichtfachprüfung (Staatsexamen) und der universitären Schwerpunktbereichsprüfung. Nach § 25 JAG Hessen zählt die Staatsprüfung mit 70 %, der Schwerpunktbereich mit 30 %. Trag unten beide Punktzahlen ein.

Gesamtnote
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So wird gerechnet

Gesamtnote = Staatsprüfung × 0.7 + Schwerpunktbereich × 0.3. § 25 JAG Hessen schreibt vor: Eine dritte Dezimalstelle bleibt unberücksichtigt — die Gesamtnote wird also auf zwei Nachkommastellen ohne Aufrundung berechnet. Genau das macht dieser Rechner. Die errechnete Punktzahl wird anschließend nach der 18-Punkte-Skala in eine Notenbezeichnung übersetzt:

14,00–18,00sehr gut
11,50–13,99gut
9,00–11,49vollbefriedigend
6,50–8,99befriedigend
4,00–6,49ausreichend
1,50–3,99mangelhaft
0,00–1,49ungenügend

Dieser Rechner bildet die gesetzliche Formel so genau wie möglich nach, ersetzt aber kein amtliches Zeugnis. Zuständig für die verbindliche Berechnung ist das Hessische Justizprüfungsamt.

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Häufige Fragen

Wie setzt sich die Gesamtnote der Ersten Prüfung in Hessen zusammen?

Nach § 25 JAG Hessen fließt das Ergebnis der Schwerpunktbereichsprüfung mit 30 % und das Ergebnis der Pflichtfachprüfung mit 70 % in die Gesamtnote ein. Eine dritte Dezimalstelle bleibt bei der Berechnung ausdrücklich unberücksichtigt.

Welche Punkteskala gilt für die Umrechnung in eine Notenbezeichnung?

Hessen verwendet dieselbe bundesweit gebräuchliche 18-Punkte-Skala mit Dezimalstellen wie die übrigen Länder: ab 14,00 Punkten „sehr gut", ab 11,50 „gut", ab 9,00 „vollbefriedigend", ab 6,50 „befriedigend", ab 4,00 „ausreichend", ab 1,50 „mangelhaft", darunter „ungenügend".

Gilt die Berechnung für alle hessischen Universitäten gleich?

Ja — die 70/30-Gewichtung aus § 25 JAG Hessen gilt landesweit, egal ob du in Frankfurt am Main, Gießen oder Marburg deinen Schwerpunktbereich abgelegt hast. Zuständig für die staatliche Pflichtfachprüfung ist das Hessische Justizprüfungsamt.

Stimmt das Ergebnis mit meinem offiziellen Prüfungszeugnis überein?

Der Rechner bildet die gesetzliche Formel so genau wie möglich nach, ist aber kein amtliches Dokument. Für das verbindliche Ergebnis zählt ausschließlich das Zeugnis des Justizprüfungsamts.

Examensnote-Rechner für andere Bundesländer

Quellen

Übersicht aller Bundesländer: Examensnote-Rechner. Für den Notendurchschnitt aus dem übrigen Studium: Notendurchschnitt-Rechner.