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Examensnote berechnen: Erste Prüfung in Nordrhein-Westfalen

Die Gesamtnote der Ersten Juristischen Prüfung in Nordrhein-Westfalen setzt sich aus zwei bereits bestandenen Teilprüfungen zusammen: der staatlichen Pflichtfachprüfung (Staatsexamen) und der universitären Schwerpunktbereichsprüfung. Nach § 29 Abs. 2 JAG NRW zählt die Staatsprüfung mit 70 %, der Schwerpunktbereich mit 30 %. Trag unten beide Punktzahlen ein.

Gesamtnote
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So wird gerechnet

Gesamtnote = Staatsprüfung × 0.7 + Schwerpunktbereich × 0.3. Das JAG NRW nennt für die Gesamtnote der Ersten Prüfung keine ausdrückliche Rundungsregel. Dieser Rechner rechnet konservativ, ohne Aufrundung, auf zwei Nachkommastellen. Die errechnete Punktzahl wird anschließend nach der 18-Punkte-Skala in eine Notenbezeichnung übersetzt (§ 17 Abs. 2 JAG NRW):

14,00–18,00sehr gut
11,50–13,99gut
9,00–11,49vollbefriedigend
6,50–8,99befriedigend
4,00–6,49ausreichend
1,50–3,99mangelhaft
0,00–1,49ungenügend

Dieser Rechner bildet die gesetzliche Formel so genau wie möglich nach, ersetzt aber kein amtliches Zeugnis. Zuständig für die verbindliche Berechnung sind die Landesjustizprüfungsämter bei den Oberlandesgerichten Hamm, Köln und Düsseldorf.

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Häufige Fragen

Wie setzt sich die Gesamtnote der Ersten Prüfung in NRW zusammen?

Nach § 29 Abs. 2 JAG NRW fließt das Ergebnis der staatlichen Pflichtfachprüfung mit 70 % und das Ergebnis der universitären Schwerpunktbereichsprüfung mit 30 % in die Gesamtnote ein. Beide Teilprüfungen müssen dafür bereits bestanden sein.

Welche Punkteskala gilt für die Umrechnung in eine Notenbezeichnung?

NRW nutzt die bundesweit übliche 18-Punkte-Skala mit Dezimalstellen: ab 14,00 Punkten „sehr gut", ab 11,50 „gut", ab 9,00 „vollbefriedigend", ab 6,50 „befriedigend", ab 4,00 „ausreichend", ab 1,50 „mangelhaft", darunter „ungenügend" (§ 17 Abs. 2 JAG NRW).

Gilt die Berechnung für alle NRW-Universitäten gleich?

Ja — die Gewichtung von 70/30 ist im JAG NRW landesweit einheitlich geregelt und gilt unabhängig davon, ob du in Bonn, Köln, Düsseldorf, Münster, Bielefeld, Bochum oder an der FernUniversität Hagen deinen Schwerpunktbereich abgelegt hast. Zuständig für die staatliche Pflichtfachprüfung sind die Landesjustizprüfungsämter bei den Oberlandesgerichten Hamm, Köln und Düsseldorf.

Stimmt das Ergebnis mit meinem offiziellen Prüfungszeugnis überein?

Der Rechner bildet die gesetzliche Formel so genau wie möglich nach, ist aber kein amtliches Dokument. Für das verbindliche Ergebnis zählt ausschließlich das Zeugnis deines Landesjustizprüfungsamts.

Examensnote-Rechner für andere Bundesländer

Quellen

Übersicht aller Bundesländer: Examensnote-Rechner. Für den Notendurchschnitt aus dem übrigen Studium: Notendurchschnitt-Rechner.