Lernunterlagen · Rechtswissenschaft

Klausurfälle

54 frei erfundene Übungsfälle, jeweils mit vollständig ausformulierter Lösung im Gutachtenstil — Sachverhalt, Obersatz, Definition, Subsumtion und Ergebnis zu jedem Prüfungspunkt. Jeder Klausurfall gehört zu einem Prüfungsschema, dessen Gliederung er 1:1 durchdekliniert.

Zivilrecht (BGB)

12 Klausurfälle

BGB Allgemeiner Teil, Deliktsrecht, Bereicherungsrecht, Leistungsstörungen, Sachenrecht und Schuldrecht Besonderer Teil.

Bereicherungsrecht

Schuldrecht Besonderer Teil

Strafrecht (StGB)

29 Klausurfälle

Allgemeiner Teil (Versuch, Täterschaft, Rechtfertigungsgründe) und Besonderer Teil — Vermögens-, Körperverletzungs-, Tötungs- und Straßenverkehrsdelikte.

Allgemeiner Teil · Unterlassen

Allgemeiner Teil · Fahrlässigkeit

Öffentliches Recht (GG)

13 Klausurfälle

Grundrechte, Staatsorganisationsrecht und Verfassungsprozessrecht sowie die zentralen Klagearten des Verwaltungsprozessrechts.

Grundrechte · Schranken-Schranken

Allgemeines Verwaltungsrecht

Wie ein Klausurfall aufgebaut ist

  1. Sachverhalt und Frage — ein konkreter, frei erfundener Fall mit den üblichen Klausur-Kürzeln, so konstruiert, dass jeder Punkt des zugehörigen Schemas tatsächlich zu prüfen ist.
  2. Lösung im Gutachtenstil — zu jedem Prüfungspunkt Obersatz, Definition und Subsumtion, in derselben Gliederung wie im Prüfungsschema.
  3. Ergebnis — die Antwort auf die Ausgangsfrage, einschließlich Rechtsfolge.

Sachverhalt und Personen sind frei erfunden und dienen ausschließlich der Prüfungsvorbereitung. Kein Klausurfall stellt eine Rechtsberatung dar oder ersetzt anwaltliche Beratung im Einzelfall.