Lernunterlagen · Rechtswissenschaft
Klausurfälle
54 frei erfundene Übungsfälle, jeweils mit vollständig ausformulierter Lösung im Gutachtenstil — Sachverhalt, Obersatz, Definition, Subsumtion und Ergebnis zu jedem Prüfungspunkt. Jeder Klausurfall gehört zu einem Prüfungsschema, dessen Gliederung er 1:1 durchdekliniert.
Zivilrecht (BGB)
12 KlausurfälleBGB Allgemeiner Teil, Deliktsrecht, Bereicherungsrecht, Leistungsstörungen, Sachenrecht und Schuldrecht Besonderer Teil.
Bereicherungsrecht
Allgemeines Schuldrecht
BGB Allgemeiner Teil
Schuldrecht Besonderer Teil
Strafrecht (StGB)
29 KlausurfälleAllgemeiner Teil (Versuch, Täterschaft, Rechtfertigungsgründe) und Besonderer Teil — Vermögens-, Körperverletzungs-, Tötungs- und Straßenverkehrsdelikte.
Vermögensdelikte
Körperverletzungsdelikte
Straßenverkehrsdelikte
Allgemeiner Teil · Rechtfertigungsgründe
Allgemeiner Teil · Versuch
Allgemeiner Teil · Täterschaft und Teilnahme
Allgemeiner Teil · Unterlassen
Allgemeiner Teil · Fahrlässigkeit
Fälschungsdelikte
Delikte gegen die persönliche Freiheit
Öffentliches Recht (GG)
13 KlausurfälleGrundrechte, Staatsorganisationsrecht und Verfassungsprozessrecht sowie die zentralen Klagearten des Verwaltungsprozessrechts.
Verfassungsprozessrecht
Grundrechte
Grundrechte · Schranken-Schranken
Staatsorganisationsrecht
Verwaltungsprozessrecht
Allgemeines Verwaltungsrecht
Wie ein Klausurfall aufgebaut ist
- Sachverhalt und Frage — ein konkreter, frei erfundener Fall mit den üblichen Klausur-Kürzeln, so konstruiert, dass jeder Punkt des zugehörigen Schemas tatsächlich zu prüfen ist.
- Lösung im Gutachtenstil — zu jedem Prüfungspunkt Obersatz, Definition und Subsumtion, in derselben Gliederung wie im Prüfungsschema.
- Ergebnis — die Antwort auf die Ausgangsfrage, einschließlich Rechtsfolge.
Sachverhalt und Personen sind frei erfunden und dienen ausschließlich der Prüfungsvorbereitung. Kein Klausurfall stellt eine Rechtsberatung dar oder ersetzt anwaltliche Beratung im Einzelfall.
